Benutzungsordnung

- Benutzerausweise
- Jahresgebühr
- Ausleihfristen und besondere Gebühren
- Fernleihe
- Schriftliche Mahnung
- Benutzungsordnung für EDV- und Internet-Arbeitsplätze
- Benutzerpflichten
- Zahlungshinweise

- Benutzungsordnung als Pdf-Download

Webtrennlinie
Öffentliche Bücherei Lindenplatz 4
53359 Rheinbach
St. Martin Tel. 02226 3682
Benutzungsordnung
Die Öffentliche Bücherei St. Martin ist während der festgelegten Öffnungszeiten für die Allgemeinheit zugänglich. Die zur Verfügung stehenden Bücher und anderen Medien können von jedem unter Anerkennung dieser Benutzungsordnung ausgeliehen werden.

Benutzerausweise
  • Jeder Benutzer der Bücherei erhält einen Benutzerausweis
  • Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres bzw. vor dem Eintritt in die Schule erhalten keinen eigenen Benutzerausweis. Die Ausleihe erfolgt auf den Ausweis der Erziehungsberechtigten.
  • Kinder und Jugendliche von der Vollendung des 6. Lebensjahres bzw. ab Eintritt in die Schule bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erhalten einen Benutzerausweis nach vorheriger schriftlicher Einwilligung der Erziehungsberechtigten.
Der Benutzer bestätigt durch seine Unterschrift, dass er die Benutzungsordnung anerkennt und mit der Speicherung seiner personenbezogenen Daten in der bibliotheksinternen EDV einverstanden ist. Die vertrauliche Behandlung der Personendaten wird zugesichert. Der Benutzerausweis ist nicht übertragbar, er ist zu jeder Ausleihe und Rückgabe entliehener Bücher und sonstiger Medien vorzulegen.
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Jahresgebühr
Es werden Jahresgebühren in folgender Höhe erhoben:
- Kinder unter 14 Jahre 5,00 EUR
- Jugendliche zwischen dem 14. und 18. Lebensjahr, 10,00 EUR
   Auszubildende, Studenten, Grundwehr- und Zivildienstleistende
   gegen Vorlage des entsprechenden Nachweises
- Erwachsene 16,00 EUR
- Familien 24,00 EUR
Bei Benutzung der Bücherei wird die Jahresgebühr ab dem Tag der ersten Ausleihe für die folgenden zwölf Monate erhoben. Die Zahlung der Gebühren erfolgt durch Banküberweisung, Barzahlung oder Lastschriftverfahren.
Der Lastschrifteinzug erfolgt ab Beginn der Bibliotheksbenutzung zum jeweiligen Quartal einmal jährlich. Die Abbuchung in den Folgejahren geschieht - bis auf Widerruf - ohne weitere Ankündigung. Eine schriftliche Kündigung ist jederzeit möglich. Eine Erstattung der anteiligen Gebühren erfolgt nicht.
Alternativ zur Jahresgebühr ist eine Entleihgebühr von 0,50 EUR je ausgeliehenem Medium wählbar. Diese Gebühr ist auch bei Verlängerung des Mediums zu entrichten. Für Kinder gilt in diesem Fall die gleiche Gebühr von 0,50 EUR je Medium und Entleihung.

Keine Benutzergebühren werden erhoben
- von Sozialhilfeempfängern bei Vorlage einer amtlichen Bescheinigung
- von Schulen und Kindergärten im Stadtgebiet Rheinbach, sofern die entliehenen Medien für pädagogische Zwecke verwendet werden.
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Ausleihfristen und besondere Gebühren
Es gelten folgende Ausleihfristen
- für Bücher, Audio-Kassetten, CDs und Spiele 3 Wochen
- für Zeitschriften und Sachvideos 2 Wochen
- für Videos und DVDs (Spiel- und Kinderfilme) 1 Woche
Die Ausleihe von Videos und DVDs ist auf zwei Medien je Benutzerausweis begrenzt.
 
Sofern keine Vorbestellung vorliegt, ist auf Wunsch mündlich, fernmündlich oder schriftlich eine widerrufliche Verlängerung der Ausleihfrist der entliehenen Bücher und Medien im Rahmen der vorgegebenen Ausleihfristen möglich, außer bei Zeitschriften.
Eine zweimalige Verlängerung der Ausleihfrist ist möglich, außer bei Videos und DVDs. Diese können nur einmal verlängert werden.
Die Verlängerung ist kostenlos, es sei denn der Kunde hat sich für die Einzelausleihgebühr entschieden.

Für die Überschreitung der Leihfrist und Sonderleistungen der Bücherei werden folgende Gebühren erhoben:
- Bei Überschreitung der Leihfrist von Büchern, Audio-Kassetten, CDs, Spielen und Zeitschriften pro Medieneinheit und angefangener Verzugswoche:für Erwachsene 1,00 EUR
- Bei Überschreitung der Leihfrist von Büchern, Audio-Kassetten, CDs, Spielen und Zeitschriften pro Medieneinheit und angefangener Verzugswoche: für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 0,25 EUR
- Bei Überschreitung der Leihfrist für Videos und DVDs je Medieneinheit und je überschrittenem Öffnungstag der Bücherei 1,50 EUR
- Bei Überschreitung der Leihfrist für CD-ROMs je Medieneinheit und angefangener Verzugswoche 2,00 EUR
- Ausstellen eines Ersatzausweises 3,00 EUR
- Vorbestellung von Medien 0,50 EUR
- Zurückspulen von Audiokassetten 0,25 EUR
- Zurückspulen von Videos 0,50 EUR
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Fernleihe
Sachbücher, die nicht im Bestand der Bücherei vorhanden sind, können über den Leihverkehr der deutschen Bibliotheken beschafft werden. Für jede Fernleihe, die auf dem Postweg besorgt werden soll, wird folgende Gebühr für Porto und Bearbeitung erhoben: 3,50 EUR
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Schriftliche Mahnung
Bücher und Medien, die nicht fristgerecht zurückgegeben worden sind, werden unter Berechnung folgender Gebühren schriftlich angemahnt:
1. schriftlichen Mahnung 0,55 EUR
2. schriftliche Mahnung 5,00 EUR
Nach zweimaliger Mahnung und Ablauf der in der Mahnung gesetzten Frist werden unverzüglich rechtliche Schritte eingeleitet. Die dann entstehenden Kosten gehen ebenfalls zu Lasten des Benutzers. Benutzer, die trotz Mahnung ausgeliehene Medien nicht zurückgegeben haben, werden von der Ausleihe solange ausgeschlossen, bis die Medien zurückgegeben sowie die zu entrichtenden Mahngebühren bezahlt worden sind. Benutzerausweise werden automatisch gesperrt, wenn Gebühren in Höhe von 25,00 EUR oder mehr zur Zahlung ausstehen.
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Benutzungsordnung für EDV- und Internet-Arbeitsplätze
  1. Die Benutzung der Internet-PCs erfordert eine Benutzungsberechtigung sowie die Hinterlegung des Bücherei-Ausweises an der Verbuchungstheke für die Dauer der Nutzung.
  2. Informationen/Adressen gewaltverherrlichenden, pornographischen und/oder rassistischen Inhalts sowie nicht verfassungskonforme Netzbotschaften dürfen nicht aufgerufen, abgespeichert oder versendet werden.
  3. Veränderungen an der System- und Netzwerkkonfiguration von Server und PC sind nicht gestattet. Bei Beschädigung behält sich die Bücherei Schadensersatzansprüche und weitere juristische Schritte vor.
  4. Das Herunterladen von Software geschieht auf eigenes Risiko und nur auf eigenen Speichermedien. Das Herunterladen von Standardsoftware und Betriebssystemen ist nicht gestattet.
  5. Die Öffentliche Bücherei St. Martin übernimmt keine Garantie dafür, dass der Internet-Zugang zu jeder Zeit gewährleistet ist.
  6. Das Versenden und Lesen von E-Mails ist nur über Drittanbieter gestattet.
  7. Die Öffentliche Bücherei ist nicht verantwortlich für die Inhalte, Verfügbarkeit und Qualität von Angeboten Dritter, die über das Internet erhältlich sind.
  8. Die Kosten für die Nutzung eines Internet-Arbeitsplatzes betragen
    Je 30 Minunten für Erwachsene: 1,00 EUR
    Je 30 Minunten für Jugendliche bis 18 Jahren: 0,50 EUR
    oder je Minute: 0,05 EUR
    Der Ausdruck einer Internetseite kostet: 0,15 EUR
  9. Verstöße gegen diese Regeln können mit Zugangsverbot belegt werden.
Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten: Mit ihrer Unterschrift und der Kennzeichnung auf der Anmeldekarte erlauben die Erziehungsberechtigten ihrem Sohn/ihrer Tochter die Benutzung der Internet-Arbeitsplätze in der Öffentlichen Bücherei St. Martin und erkennen die Benutzungsordung für EDV- und Internetarbeitsplätze an.
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Benutzerpflichten
Die Benutzer der Bücherei werden gebeten, die entliehenen Bücher und sonstigen Medien sorgfältig zu behandeln. Entliehene Tonträger, Videos, DVDs und CD-ROMs dürfen nur auf handelsüblichen und dafür geeigneten Geräten unter Beachtung der technischen Anleitungen der jeweiligen Hersteller abgespielt werden. Die Benutzer haften für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechtes. Eine Weitergabe der entliehenen Bücher und sonstigen Medien an Dritte ist unzulässig.
Für Schäden, die dem Benutzer durch fehlerhafte Datenträger entstehen, übernimmt die Bücherei keine Haftung.
Für verlorene, beschädigte oder verschmutze Bücher und Medien ist vom Benutzer Ersatz in Höhe des Neuwertes zu leisten. Der Benutzer haftet für Schäden, die durch Missbrauch seines Benutzerausweises entstehen.

Diese Benutzungsordnung tritt am 1. März 2010 in Kraft. Alle vorhergehenden Benutzungsordnungen treten gleichzeitig außer Kraft.
Die Benutzungsordnung hängt für jedermann frei zugänglich im Erdgeschoss der Bücherei aus.


Rheinbach, den 1. März 2010
Der Kirchenvorstand

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Zahlungshinweise
Grundsätzlich handelt es sich um eine Jahresgebühr.
Bei Erstausleihe im laufenden Jahr zahlen Sie die Gebühren für 12 Monate, beginnend mit dem Tag der Erstausleihe.

Die Gebühr ist zu überweisen / einzuzahlen auf folgendes Konto:

Kreissparkasse Köln, Kto.- Nr. 45 80 83 67, BLZ 370 502 99

Bei Überweisung bitte unbedingt den Namen des Benutzers (z. B. Name des Ehegatten oder des Kindes) und die Art der Gebühr (s. oben) angeben.

Überweisungsträger / Zahlscheine liegen in der Bücherei aus.

Die Jahresgebühr kann per Lastschriftverfahren eingezogen werden. Formulare zur Erteilung der Einzugsermächtigung erhalten Sie an der Ausleihtheke.

Eine Entrichtung der Gebühr bei der Stadt Rheinbach ist nicht möglich!

Der Benutzerausweis wird gültig mit Eingang der Zahlung auf dem Konto der Kath. Kirchengemeinde St. Martin.

Ausweise auswärtiger Büchereien (Rheinbacher Ortschaften) berechtigen nicht zur Ausleihe in der Öffentlichen Bücherei St. Martin.
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