- Benutzerausweise
- Jahresgebühr
- Ausleihfristen und besondere Gebühren
- Fernleihe
- Schriftliche Mahnung
- Benutzungsordnung für EDV- und Internet-Arbeitsplätze
- Benutzerpflichten
- Zahlungshinweise
- Benutzungsordnung als Pdf-Download
| Öffentliche Bücherei |
Lindenplatz 4 53359 Rheinbach |
| St. Martin | Tel. 02226 3682 |
| Benutzungsordnung | ||||||||||||||||
| Die Öffentliche Bücherei St. Martin ist während der festgelegten Öffnungszeiten für die Allgemeinheit zugänglich. Die zur Verfügung stehenden Bücher und anderen Medien können von jedem unter Anerkennung dieser Benutzungsordnung ausgeliehen werden. | ||||||||||||||||
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Benutzerausweise
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| Der Benutzer bestätigt durch seine Unterschrift, dass er die Benutzungsordnung anerkennt und mit der Speicherung seiner personenbezogenen Daten in der bibliotheksinternen EDV einverstanden ist. Die vertrauliche Behandlung der Personendaten wird zugesichert. Der Benutzerausweis ist nicht übertragbar, er ist zu jeder Ausleihe und Rückgabe entliehener Bücher und sonstiger Medien vorzulegen. | ||||||||||||||||
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Jahresgebühr Es werden Jahresgebühren in folgender Höhe erhoben: |
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Bei Benutzung der Bücherei wird die Jahresgebühr ab dem Tag der ersten Ausleihe für die folgenden zwölf Monate erhoben. Die Zahlung der Gebühren erfolgt durch Banküberweisung, Barzahlung oder Lastschriftverfahren. Der Lastschrifteinzug erfolgt ab Beginn der Bibliotheksbenutzung zum jeweiligen Quartal einmal jährlich. Die Abbuchung in den Folgejahren geschieht - bis auf Widerruf - ohne weitere Ankündigung. Eine schriftliche Kündigung ist jederzeit möglich. Eine Erstattung der anteiligen Gebühren erfolgt nicht. Alternativ zur Jahresgebühr ist eine Entleihgebühr von 0,50 EUR je ausgeliehenem Medium wählbar. Diese Gebühr ist auch bei Verlängerung des Mediums zu entrichten. Für Kinder gilt in diesem Fall die gleiche Gebühr von 0,50 EUR je Medium und Entleihung. |
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Keine Benutzergebühren werden erhoben - von Sozialhilfeempfängern bei Vorlage einer amtlichen Bescheinigung - von Schulen und Kindergärten im Stadtgebiet Rheinbach, sofern die entliehenen Medien für pädagogische Zwecke verwendet werden. |
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Ausleihfristen und besondere Gebühren Es gelten folgende Ausleihfristen |
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Die Ausleihe von Videos und DVDs ist auf zwei Medien je Benutzerausweis begrenzt. Sofern keine Vorbestellung vorliegt, ist auf Wunsch mündlich, fernmündlich oder schriftlich eine widerrufliche Verlängerung der Ausleihfrist der entliehenen Bücher und Medien im Rahmen der vorgegebenen Ausleihfristen möglich, außer bei Zeitschriften. Eine zweimalige Verlängerung der Ausleihfrist ist möglich, außer bei Videos und DVDs. Diese können nur einmal verlängert werden. Die Verlängerung ist kostenlos, es sei denn der Kunde hat sich für die Einzelausleihgebühr entschieden. |
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Für die Überschreitung der Leihfrist und Sonderleistungen der Bücherei werden folgende Gebühren erhoben: |
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Fernleihe Sachbücher, die nicht im Bestand der Bücherei vorhanden sind, können über den Leihverkehr der deutschen Bibliotheken beschafft werden. Für jede Fernleihe, die auf dem Postweg besorgt werden soll, wird folgende Gebühr für Porto und Bearbeitung erhoben: 3,50 EUR |
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| Schriftliche Mahnung Bücher und Medien, die nicht fristgerecht zurückgegeben worden sind, werden unter Berechnung folgender Gebühren schriftlich angemahnt: |
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| Nach zweimaliger Mahnung und Ablauf der in der Mahnung gesetzten Frist werden unverzüglich rechtliche Schritte eingeleitet. Die dann entstehenden Kosten gehen ebenfalls zu Lasten des Benutzers. Benutzer, die trotz Mahnung ausgeliehene Medien nicht zurückgegeben haben, werden von der Ausleihe solange ausgeschlossen, bis die Medien zurückgegeben sowie die zu entrichtenden Mahngebühren bezahlt worden sind. Benutzerausweise werden automatisch gesperrt, wenn Gebühren in Höhe von 25,00 EUR oder mehr zur Zahlung ausstehen. | ||||||||||||||||
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| Benutzungsordnung für EDV- und Internet-Arbeitsplätze | ||||||||||||||||
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| Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten: Mit ihrer Unterschrift und der Kennzeichnung auf der Anmeldekarte erlauben die Erziehungsberechtigten ihrem Sohn/ihrer Tochter die Benutzung der Internet-Arbeitsplätze in der Öffentlichen Bücherei St. Martin und erkennen die Benutzungsordung für EDV- und Internetarbeitsplätze an. | ||||||||||||||||
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Benutzerpflichten Die Benutzer der Bücherei werden gebeten, die entliehenen Bücher und sonstigen Medien sorgfältig zu behandeln. Entliehene Tonträger, Videos, DVDs und CD-ROMs dürfen nur auf handelsüblichen und dafür geeigneten Geräten unter Beachtung der technischen Anleitungen der jeweiligen Hersteller abgespielt werden. Die Benutzer haften für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechtes. Eine Weitergabe der entliehenen Bücher und sonstigen Medien an Dritte ist unzulässig. Für Schäden, die dem Benutzer durch fehlerhafte Datenträger entstehen, übernimmt die Bücherei keine Haftung. Für verlorene, beschädigte oder verschmutze Bücher und Medien ist vom Benutzer Ersatz in Höhe des Neuwertes zu leisten. Der Benutzer haftet für Schäden, die durch Missbrauch seines Benutzerausweises entstehen. Diese Benutzungsordnung tritt am 1. März 2010 in Kraft. Alle vorhergehenden Benutzungsordnungen treten gleichzeitig außer Kraft. |
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Rheinbach, den 1. März 2010 Der Kirchenvorstand |
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Zahlungshinweise Grundsätzlich handelt es sich um eine Jahresgebühr. Bei Erstausleihe im laufenden Jahr zahlen Sie die Gebühren für 12 Monate, beginnend mit dem Tag der Erstausleihe. Die Gebühr ist zu überweisen / einzuzahlen auf folgendes Konto: Kreissparkasse Köln, Kto.- Nr. 45 80 83 67, BLZ 370 502 99 Bei Überweisung bitte unbedingt den Namen des Benutzers (z. B. Name des Ehegatten oder des Kindes) und die Art der Gebühr (s. oben) angeben. Überweisungsträger / Zahlscheine liegen in der Bücherei aus. Die Jahresgebühr kann per Lastschriftverfahren eingezogen werden. Formulare zur Erteilung der Einzugsermächtigung erhalten Sie an der Ausleihtheke. Eine Entrichtung der Gebühr bei der Stadt Rheinbach ist nicht möglich! Der Benutzerausweis wird gültig mit Eingang der Zahlung auf dem Konto der Kath. Kirchengemeinde St. Martin. Ausweise auswärtiger Büchereien (Rheinbacher Ortschaften) berechtigen nicht zur Ausleihe in der Öffentlichen Bücherei St. Martin. | ||||||||||||||||
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